Skip to main content

Umsetzung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)

Als Unternehmen mit internationalen Geschäftsbeziehungen erkennen wir – die Aristo Pharma Gruppe – unsere unternehmerische Verantwortung für die Wahrung der Menschenrechte und die Einhaltung umweltschutzbezogener Pflichten an. Zur Umsetzung der durch das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz auferlegten Sorgfaltspflichten haben wir spezifische Maßnahmen ergriffen:

Grundsatzerklärung

Erfahren Sie mehr über unseren Ansatz und unsere Prozesse zur Umsetzung des Lieferkettensorgfaltsgesetzes in unserer Grundsatzerklärung.

Supplier Code of Conduct

In gleichem Maße erwarten wir von unseren Lieferanten die Einhaltung der geltenden Gesetze und internationalen Vorschriften, die Achtung der Menschenrechte sowie den Schutz der Umwelt. Lesen Sie dazu mehr in unserem Supplier Code of Conduct.

Beschwerden bezüglich menschenrechtlicher und umweltbezogener Standards

Wir ermutigen alle Personen Hinweise auf menschrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Verletzungen im Geschäftsbereich der Aristo Pharma Gruppe und entlang unserer Lieferkette (direkte und indirekte Lieferanten) an uns zu richten. 

Die folgenden Schutzbereiche sind durch das LkSG erfasst:

  • Verbot von Kinderarbeit 
  • Verbot von Zwangsarbeit 
  • Verbot von Sklaverei bzw. sklavenähnlichen Praktiken 
  • Gesundheits- und Arbeitsschutz am Arbeitsplatz 
  • Verbot der Missachtung der Koalitionsfreiheit 
  • Verbot der Ungleichbehandlung von Arbeitnehmerinnen & Arbeitnehmern
  • Verbot des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns/Mindestlohns
  • Verbot von Umweltverschmutzung (Boden, Luft, Wasser, Lärm) und Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen
  • Verbot der widerrechtlichen Zwangsräumung und des widerrechtlichen Entzugs von Land, von Wäldern und Gewässern
  • Verbot von unangemessenem Einsatz von Sicherheitskräften


Das von uns zur Entgegenahme von Hinweisen und Beschwerden eingerichtete Beschwerdesystem erreichen Sie über den nachfolgenden Link:

↳LkSG – Beschwerdesystem der Aristo Pharma Gruppe


Menschenrechtsbeauftragte 

Für die Überwachung des Risikomanagementsystems und der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes hat die Aristo Pharma Gruppe eine Menschenrechtsbeauftragte benannt. Bei Rückfragen und Anmerkungen zu den von der Aristo Pharma Gruppe ergriffenen Maßnahme erreichen Sie die Menschenrechtsbeauftragte über nachfolgende E-Mail-Adresse: HumanRightsOffice@aristo-pharma.de

Dokumentation und Berichterstattung (LkSG)

Über die Erfüllung unserer Sorgfaltspflichten werden wir jährlich einen Bericht auf unserer Homepage veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt spätestens vier Monate nach Ende des jeweiligen Geschäftsjahres und erstmalig zum 30. April 2025. 

 

Go to top